Anästhesietechnische Assistenz
Die ersten Anästhesietechnischen Assistent:innen durften 2004 am Universitätsklinikum Halle ihre Ausbildung beginnen. 2005 zog das Universitätsklinikum Frankfurt nach.
Um die Ausbildung machen zu dürfen, muss man mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen sowie eine gesundheitliche Eignung, die der Betriebsarzt der jeweiligen Ausbildungsstätte feststellt. Im theoretischen Teil der Ausbildung wird Wissen in den unterschiedlichsten Bereichen vermittelt. Dazu zählen zum Beispiel: Anästhesie und Intensivmedizin, Anatomie und Physiologie, Arzneimittellehre, Berufs- und Gesetzeskunde, Physik, Mikrobiologie, Krankenhausbetriebslehre, Radiologie und Strahlenschutz und Hygiene.
Die Auszubildenden lernen im praktischen Teil viele verschiedene Einsatzbereiche und die damit verbundenen Besonderheiten kennen. In den Fachbereichen Viszeralchirurgie, Traumatologie und Orthopädie, Gynäkologie und Kreißsaal, Herz- und Thoraxchirurgie sowie bei Anästhesien bei Kindern, schauen sie den erfahrenen Pfleger:innen über die Schulter und lernen das richtige Handling vor, während und nach Narkosen.
Zur Ausbildung der ATA gehören außerdem folgende Tätigkeiten:
- die Überwachung der Patient:innen vor, während und nach der Anästhesie mittels Monitoring im Aufwachraum
- die Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung bei Anästhesien und Schmerztherapien
- die Versorgung von Traumapatient:innen im Schockraum
- die Reanimation und professionelles Handeln in Notsituationen
- der Transport von intensivpflichtigen Patient:innen
Nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung können die nun examinierten Anästhesietechnischen Assistent:innen in der Anästhesie, im Aufwachraum, der Schmerzambulanz, Endoskopie und Notaufnahme ihren Beruf ausüben. Sie können sich außerdem zum Geräte- und Hygiene- und/oder Qualitätsmanagementbeauftragten sowie zu Leitungspositionen im OP- und Anästhesiebereich und OP-Management weiterbilden lassen.
Seit dem 01.01.2022 ist die Ausbildung nun auch staatlich anerkannt. Hier hat der Deutsche Berufsverband Anästhesietechnischer und Operationstechnischer Assistenz (ehemals DBOTA) tatkräftig beim Gesetzesentwurf und dessen Durchsetzung mitgewirkt. Was diese Anerkennung noch mit sich bringt, wird sich allerdings erst im Laufe der nächsten Jahre noch zeigen.